Parken für Personen mit eingeschränkter Mobilität auf einem Parkplatz, der zu einem öffentlich zugänglichen Gebäude gehört. Verordnung vom 1. August 2006 - überarbeitet am 8. Dezember 2014: - Reservieren Sie 2 % der Parkplätze für Fahrer mit eingeschränkter Mobilität. Bei mehr als 500 Stellplätzen sind mindestens 10 vorzusehen. - Die Stellplätze für Fahrer mit eingeschränkter Mobilität müssen so nah wie möglich am Eingang des Gebäudes liegen, um den Zugang zu erleichtern. - Bringen Sie die vorgeschriebenen vertikalen Schilder an: die Tafel B6d und das Zeichen m6h (Halte- und Parkverbot + ausgenommen Fahrzeuge, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität mit einem Parkausweis genutzt werden).
Kartonbausatz bestehend aus 1 Tafel B6d + 1 Tafel m6h Ø 450 mm + 3 Befestigungsflansche mit Pfosten + 1 Dichtung. Die Platten sind CE- und NF-zertifiziert. Pfosten nicht im Lieferumfang enthalten, muss separat bestellt werden.
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